Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Chalet Marisol Renesse -
(Stand Juni 2026)
Vermieter
Ulla-Brita und Thorsten Funkel
Hülser Straße 108
47918 Tönisvorst
1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag für das Chalet ist rechtskräftig mit Buchungsbestätigung durch den Vermieter und erfolgter Leistung der Anzahlung bzw. bei kurzfristiger Buchung des Gesamtübernachtungspreises und der Kaution. Mit Überweisung der Anzahlung bzw. des Gesamtübernachtungspreises erkennt der Mieter diese AGB als verbindlich an.
2. Zahlungsmodalitäten und Kaution
- Der Gesamtübernachtungspreis ist in der Buchungsbestätigung festgehalten und setzt sich zusammen aus dem Übernachtungspreis (inkl. den Nebenkosten für den normalen Strom-, Wasser- und Gasverbrauch sowie WLAN), der Kurtaxe an die Gemeinde Schouwen-Duiveland (wird vom Vermieter abgeführt), der Kaution sowie den Kosten für die Endreinigung.
- Die aktuell gültige Übernachtungsgebühr (rein informatorisch Stand 1/2026: € 5,50 pro Nacht und Person ab zwei Jahren) ist nicht Bestandteil des Gesamtübernachtungspreises und bei Anreise an der Rezeption direkt an das Camping- und Beachresort Julianahoeve zu zahlen.
- Die Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtübernachtungspreises ist innerhalb von sieben Tagen nach Buchungsbestätigung auf unser in der Buchungsbestätigung angegebenes Konto zu überweisen. Die Restzahlung ist sechs Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 45 Tage vor Anreise ist der Gesamtreisepreis zuzüglich der Kaution innerhalb von sieben Tagen nach Buchungsbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen.
- Es wird eine Kaution in Höhe von 200,00 € zusammen mit der Restzahlung erhoben. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Räumung der Ferienunterkunft und Abgabe aller Schlüssel an der Rezeption, sofern die Ferienunterkunft keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist, unverzüglich per Überweisung zurückerstattet.
- Bei nicht fristgerechter Restzahlung kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.
3. An- und Abreise
- Am Anreisetag steht das Chalet ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Chalet ausnahmsweise nicht pünktlich um 16.00 Uhr bezogen werden kann. Bitte achten Sie auf die Öffnungszeiten der Rezeption des Camping- und Beachresorts Julianahoeve.
- Bei Abreise verpflichten Sie sich das Chalet bis 10 Uhr ordentlich zu verlassen und die Schlüssel bei der Rezeption abzugeben. Insoweit treffen den Mieter die folgenden Pflichten:
- Alle Lebensmittel müssen entsorgt oder mitgenommen werden. Es darf nichts zurückgelassen werden.
- Das Geschirr muss gespült und an seinen Platz geräumt werden. Die Spülmaschine muss leergeräumt sein.
- Der Esstisch und die Küchenablage müssen freigeräumt sein, die Küchenschränke und der Kühlschrank müssen von innen sauber gehalten werden.
- Sollten Sie die Mikrowelle, den Herd oder den Grill benutzt haben, so sind diese zu reinigen und sauber zu hinterlassen.
- Die Mülleimer müssen entleert sein.
- Die Kopfkissen und Bettdecken in den Schlafräumen müssen zusammengelegt sein.
- Das Chalet ist besenrein zu verlassen.
- Die Auflagen für die Gartenmöbel müssen in der Auflagenbox und alles Zubehör wieder im Außenschrank verstaut sein.
- Sämtliche Fenster und Türen sowie der Außenschrank müssen verschlossen und abgeschlossen werden.
- Die obigen Pflichten sind nicht Bestandteil der gebuchten Endreinigung. Sollte die Nichtbeachtung dieser Pflichten die Endreinigung erheblich verzögern und dies zu Mehrkosten bei der Reinigungsfirma führen, werden diese Mehrkosten von der Kaution abgezogen.
4. Mietgegenstand und Schlüssel
- Das Chalet wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand des Mietobjektes und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Chalet vorgesehen.
- Haustiere sind im Mietobjekt wie auch im gesamten Camping- und Beachresorts Julianahoeve nicht erlaubt.
- Für verloren gegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale von 300,00 Euro. Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm sowie vor Verlassen des Chalets einbruch-, sturm- und regensicher zu schließen. Das gilt auch für vorhandene Markisen, die hochzuziehen sind und Sonnenschirme sowie die Plane der Pergola und Windfänge, die geschlossen werden müssen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
- Bei vertragswidrigem Gebrauch des Chalets, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der RECRON-Bestimmungen usw. kann der Vertrag von dem Vermieter fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Übernachtungspreis verleibt dem Vermieter.
- Das Chalet darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Campingplatzbetreiber angegebenen Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben, sowohl der Campingplatzbetreiber als auch der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.
5. Stornierung und Aufenthaltsabbruch
- Der Mieter kann vor Beginn des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten (Stornierung). Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Stornierungserklärung beim Vermieter. Der Mieter hat im Falle der Stornierung pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn (Stornierungskosten) in nachfolgender Höhe zu leisten:
- bis 60 Tage vor Mietbeginn 30 % des Übernachtungspreises
- ab 59 Tage bis 30 Tage vor Mietbeginn 40 % des Übernachtungspreises
- ab 29 Tage bis 21 Tage vor Mietbeginn 50 % des Übernachtungspreises
- unter 21 Tage vor Mietbeginn 100 % des Übernachtungspreises
- Die Stornierungskosten beziehen sich auf den vereinbarten und im Mietvertrag schriftlich bestätigten Übernachtungspreis (also ohne Kurtaxe, Kaution und Kosten für Endreinigung). Zur Anrechnung im Falle einer anderweitigen Vermietung in der Mietzeit siehe unten.
- Bricht der Mieter den angetretenen Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Gesamtübernachtungspreises verpflichtet; Die Regeln zur Anrechnung einer anderweitigen Vermietung gelten nicht.
- Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
- Wird das Objekt in der vom Mieter stornierten Zeit nur anteilig oder zu einem geringeren Übernachtungspreis vermietet, wird dies bei der Berechnung Stornierungskosten entsprechend berücksichtigt. Eine eventuelle Differenz zu der Neuvermietung (Last-Minute-Preis) und dem vereinbarten Übernachtungspreis wird berücksichtigt. Wird das Objekt für die gesamte Zeit zum selben Übernachtungspreis neu vermietet werden, fallen lediglich Verwaltungsgebühren in Höhe von 80,- € für den dadurch entstandenen Mehraufwand an.
- Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
- Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
6. Laden von Elektro-Fahrzeugen
- Die Nutzung des Stromnetzes und der Stromanschlüsse am Chalet für das Aufladen von Elektro-Fahrzeugen ist aus Brandschutzgründen verboten, da die Stromleitungen hierfür nicht ausgelegt sind.
- Sollte der Mieter hiergegen verstoßen, werden ihm die Kosten für einen Fachbetrieb zwecks Überprüfung und Behebung eventuell entstandener Schäden des Vermieters und Camping- und Beachresorts Julianahoeve in Rechnung gestellt. Des Weiteren werden dem Mieter die Stromkosten nach Verbrauch in Rechnung gestellt.
- Für das Aufladen von Elektro-Fahrzeuge stehen installierte Ladestation vor der Rezeption des Camping- und Beachresorts Julianahoeve sowie auf dem Parkplatz außerhalb zur Verfügung.
7. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder WiFi-Nutzung
- Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt FilesharingWebseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten.
- Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.
8. Campingplatzordnung
- Haustiere sind auf dem Gelände nicht erlaubt.
- Das Camping- und Beachresorts Julianahoeve bietet die Möglichkeit, Abfall getrennt zu entsorgen. Der Mieter sollte den Müll in verschnürten Beuteln in die Container werfen und den Container danach wieder schließen, um Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Für Biomüll, Plastik und Glas gibt es separate Container.
- Es ist zu beachten, dass es zwischen 23:00 Uhr und 07:00 Uhr auf dem Campingplatz ruhig sein soll. Es darf in dieser Zeit nicht mit Autos oder anderen motorisierten Fahrzeugen auf dem Gelände gefahren werden. Die Schranke zum Gelände kann in dieser Zeit außer in Notfällen auch nicht mehr bedient werden.
- Das Camping- und Beachresorts Julianahoeve behält sich das Recht vor, bei wiederholter Lärmbelästigung den Zutritt zum Camping- und Beachresort zu verweigern.
- Alle weiteren Bestimmungen des Platzbetreibers sind bindend und auf www.julianahoeve.nl einzusehen.
9. Haftung des Vermieters:
- Der Vermieter haftet für Schäden, die durch sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung von für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
10. Zutritt bei Störungen
Bei einer eventuellen Störung (an den Versorgungszugängen) erklärt der Mieter sich einverstanden, der jeweiligen Fachfirma/dem Hausmeisterservice Zutritt zum Mietobjekt zu gewähren, damit die Störung fachgerecht behoben werden kann.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (Amtsgericht Kempen).
- Der Vermieter behält sich vor diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern.
12. Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Leistung der Anzahlung oder des Gesamtübernachtungspreises.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
